Impfeinladungen bei chronischer Erkrankung
Gesetzlich Versicherte zwischen 65 und 70 Jahren mit chronischen Erkrankungen, die gemäß Coronavirus-Impfvereinbarung § 3 mit hoher Priorität Anspruch auf eine Schutzimpfung haben erhalten im März und April eine Impfeinladung direkt von der KV Berlin. Abrechnungsdaten sind das einzige Kriterium für die Einladung. Atteste sind nicht nötig und werden von der KV Berlin nicht berücksichtigt.